Datenschutz-Bestimmungen
1. Der Schutz personenbezogener Daten des Käufers, der eine natürliche Person ist, wird durch das Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung gewährleistet.
2. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Käufer mit der Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten in der Datenbank des Verkäufers nach erfolgreicher Vertragserfüllung einverstanden, bis der Käufer dieser Verarbeitung widerspricht. Der Käufer stimmt der Verarbeitung der folgenden personenbezogenen Daten zu: Name und Rechnung, Wohnadresse, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer zum Zweck des Abschlusses dieser Vereinbarung, des Betriebs des Website-Informationssystems und der Durchsetzung der Rechte aus dem Kaufvertrag . (im Folgenden zusammenfassend als „personenbezogene Daten“ bezeichnet).
3. Der Käufer erkennt an, dass er verpflichtet ist, seine persönlichen Daten korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben und dass er verpflichtet ist, den Verkäufer unverzüglich über jede Änderung seiner persönlichen Daten zu informieren. Der Käufer bestätigt, dass die angegebenen personenbezogenen Daten korrekt sind und dass er darüber informiert wurde, dass es sich um eine freiwillige Bereitstellung personenbezogener Daten handelt.
4. Der Käufer hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und das Recht, diese zu korrigieren, einschließlich anderer gesetzlicher Rechte an diesen Daten. Personenbezogene Daten können auf schriftlichen Antrag des Käufers aus der Datenbank entfernt werden. Die persönlichen Daten des Käufers werden vor Missbrauch geschützt.
5. Der Verkäufer kann einen Dritten mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beauftragen. Der Verkäufer wird die personenbezogenen Daten des Käufers nicht ohne vorherige Zustimmung des Käufers an Dritte weitergeben, außer an das Versandunternehmen, den Buchhalter und den Anbieter des Verarbeitungssystems.
6. Personenbezogene Daten werden auf unbestimmte Zeit verarbeitet. Einzelne Kaufverträge werden vom Verkäufer nach ihrem Abschluss in elektronischer Form archiviert und sind nur für den Verkäufer zugänglich.
7. Wenn der Käufer Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangt, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen. Der Verkäufer hat das Recht, Informationen gemäß dem vorstehenden Satz bereitzustellen und hierfür eine angemessene Vergütung zu verlangen, die die Kosten für die Bereitstellung der Informationen nicht übersteigt.
8. Für den Fall, dass der Käufer davon ausgeht, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten in einer Weise verarbeitet, die im Widerspruch zum Schutz des Privat- und Privatlebens des Käufers steht oder gegen das Gesetz verstößt, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten unrichtig sind Im Hinblick auf den Zweck ihrer Verarbeitung kann der Käufer:
a) um eine Erklärung bitten,
b) Abhilfe verlangen,
c) Wenden Sie sich an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten.